GEDANKE 01

Die Bank hinter dem Namen

Für die allgemeine gesetzliche Schutzgrenze zählt die tatsächliche Bank. Mehrere Konten bei derselben Bank werden grundsätzlich zusammengerechnet. Unterschiedliche Marken können denselben Rechtsträger haben.

GEDANKE 02

Die Voraussetzungen zählen

Die allgemeine Grenze beträgt bis zu 100.000 Euro je schutzberechtigtem Einleger und Bank. Welche Einlagen und Einleger erfasst sind, ergibt sich aus den gesetzlichen Regeln. Für bestimmte zeitweise hohe Guthaben bestehen besondere Voraussetzungen.

GEDANKE 03

Nicht jede Anlage ist eine Einlage

Fondsanteile und andere Wertpapiere sind anders einzuordnen. Die gesetzliche Einlagensicherung ersetzt keine Absicherung gegen Kursverluste. Lesen Sie den Informationsbogen für Einleger und prüfen Sie das zuständige System beim tatsächlichen Anbieter.

Informationen mit einem klaren Rahmen.

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine persönliche Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Produktbedingungen und Risiken sind konkret zu prüfen.

ZUM WEITERLESENDeutsche Bundesbank · Einlagensicherung
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