Die Bank hinter dem Namen
Für die allgemeine gesetzliche Schutzgrenze zählt die tatsächliche Bank. Mehrere Konten bei derselben Bank werden grundsätzlich zusammengerechnet. Unterschiedliche Marken können denselben Rechtsträger haben.
Die Voraussetzungen zählen
Die allgemeine Grenze beträgt bis zu 100.000 Euro je schutzberechtigtem Einleger und Bank. Welche Einlagen und Einleger erfasst sind, ergibt sich aus den gesetzlichen Regeln. Für bestimmte zeitweise hohe Guthaben bestehen besondere Voraussetzungen.
Nicht jede Anlage ist eine Einlage
Fondsanteile und andere Wertpapiere sind anders einzuordnen. Die gesetzliche Einlagensicherung ersetzt keine Absicherung gegen Kursverluste. Lesen Sie den Informationsbogen für Einleger und prüfen Sie das zuständige System beim tatsächlichen Anbieter.
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine persönliche Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Produktbedingungen und Risiken sind konkret zu prüfen.